DATEV-Übergabe
Prüfbare Entwurfs-Stapel für Ihre Kanzlei — nichts wird ohne sie festgeschrieben.
| Zeitraum | Sätze | Geld ein | Geld aus | USt-Zahllast | Aktion |
|---|---|---|---|---|---|
Juni 2026 wartet auf Versand | 1.204 | 18.114,56 € | −14.892,10 € | 0,00 € | |
Mai 2026 von Kanzlei übernommen · 12.06. | 1.187 | 17.406,88 € | −15.220,41 € | 0,00 € | ✓ gesendet |
April 2026 von Kanzlei übernommen · 09.05. | 1.231 | 18.930,12 € | −14.114,77 € | 0,00 € | ✓ gesendet |
Warum „Zahllast 0,00 €"?
Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 UStG umsatzsteuerfrei — gebucht wird brutto, ohne Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2). Steuerpflichtige Ausnahmen (z. B. Kiosk, Essenslieferung) erhalten ihren Steuerschlüssel einzeln und erscheinen dann hier.
Zwei Wege zur Kanzlei
- Direkt nach DATEV: der Stapel landet als prüfbarer Entwurf im Rechnungswesen Ihrer Kanzlei (Buchungsdatenservice).
- Als Datei (EXTF): klassischer DATEV-Import — funktioniert mit jeder Kanzlei, ganz ohne Umstellung.